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Naturkosmetik & mehr
Schwarzes Schutzsalz hilft dabei, negative Energien und böse Einflüsse aus deinem Zuhause fernzuhalten, wodurch eine friedliche und sichere Atmosphäre geschaffen wird. Durch seine stark absorbierenden Eigenschaften kann es auch zur Reinigung von Räumen und Gegenständen verwendet werden, um alte, stagnierende Energien zu entfernen. Es bietet eine effektive Möglichkeit, deine persönliche Schutzbarriere zu stärken und dich vor psychischen Angriffen zu schützen.
NICHT ZUM VERZEHR GEEIGNET
14cm
Ritualkerzen
Naturseife
Naturkosmetik
Räuchern
Wir gehen noch einen Schritt weiter:
Jedes Stück Seife und jede Kosmetik wird von Hand in unserer kleinen Manufaktur hergestellt. Dieser Prozess ermöglicht es uns, höchste Qualität und Frische zu garantieren. Handgemachte Naturkosmetik bedeutet, dass jedes Produkt mit Sorgfalt und Liebe zum Detail gefertigt wird – ohne Kompromisse. Wir wählen die besten natürlichen Zutaten aus und kombinieren sie in kleinen Chargen, um die Wirkung und Wirksamkeit jedes Produkts zu maximieren.
Wenn du dich für unsere handgemachten Naturseifen und Naturkosmetik entscheidest, wählst du nicht nur Pflegeprodukte, sondern auch ein Stück Achtsamkeit und Nachhaltigkeit. Unsere Produkte sind so einzigartig wie du, und sie bieten deinem Körper das Beste, was die Natur zu bieten hat. Probier es aus und erlebe den Unterschied!
Versandkostenfreie Lieferung ab 60€ Bestellwert
Unserer Produkte sind nicht zum Verzehr geeignet! Heilsteine, Rituale und Räuchermischungen ersetzen keinen Arzt oder Medikamente. In Übereinstimmung mit den Gesetz, muss ich darüber aufklären, dass Rituale, Lesungen, Zaubersprüche und andere magische Gegenstände und Praktiken nur zu Unterhaltungszwecken verkauft werden. Darüber hinaus bin ich nicht verantwortlich für etwas, das möglicherweise auftritt oder nicht. Meine Dienste ersetzen keine rechtliche, finanzielle, medizinische oder andere professionelle Beratung. Stattdessen empfehle ich Ihnen sich von Fachleuten beraten zu lassen
Angabe gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung
Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR